Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BT Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Borsigstraße 34a, 63110 Rodgau
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43464
EUID
DEM1114.HRB43464
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 275/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Brasche
Adresse
Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen)
Telefon
06031-162 02 36
Termine & Fristen
Eröffnung
17.10.2025 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Antragsfrist
21.11.2025
Widerspruchsfrist
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung aller Arbeiten auf den Gebieten des Hochbaus und des Tiefbaus
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BT Bau GmbH mit Sitz in Rodgau ist am 17.10.2025 um 09:10 Uhr eröffnet worden. Im Rahmen der Eröffnung ist Rechtsanwalt Ulrich Brasche zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig, was durch ein Gutachten vom 14.10.2025 bestätigt wurde. Das Verfahren 8 IN 275/25 ist mit dem Verfahren 8 IN 613/25 verbunden. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 31.10.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Die Frist für Widersprüche gegen die Prüfung der Forderungen sowie für Anträge in verschiedenen Angelegenheiten (wie die Wahl eines anderen Verwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses) endet am 21.11.2025. Im Rahmen eines späteren Verfahrensschritts wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür kann bis zum 10.07.2026 Widerspruch beim Insolvenzgericht Offenbach am Main eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 275/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BT Bau GmbH, Borsigstraße 34a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43464), vertr. d.: Branko Tolusic, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die V…
8 IN 275/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BT Bau GmbH, Borsigstraße 34a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43464), vertr. d.: Branko Tolusic, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 275/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BT Bau GmbH, Borsigstraße 34a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43464),
vertreten durch:
Branko Tolusic, (Geschäftsführer),
wird heute, am 17.10.2025 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wi…
8 IN 275/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BT Bau GmbH, Borsigstraße 34a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43464),
vertreten durch:
Branko Tolusic, (Geschäftsführer),
wird heute, am 17.10.2025 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: 06031-162 02 36, Fax: 06031-162 02 37
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Mit diesem Verfahren wird das weitere 8 IN 613/25 verbunden. Das Verfahren 8 IN 275/25 führt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Ulrich Brasche vom 14.10.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 275/25 : Am 17.10.2025 um 09:10 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin BT Bau GmbH, Borsigstraße 34a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43464), vertr. d.: Branko Tolusic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Brasche, P…
Geschäftsnummer: 8 IN 275/25 : Am 17.10.2025 um 09:10 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin BT Bau GmbH, Borsigstraße 34a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43464), vertr. d.: Branko Tolusic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: 06031-162 02 36, Fax: 06031-162 02 37, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 31.10.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 21.11.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 21.11.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.10.2025
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