Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Büthe & de Wall GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 211251
EUID
DEP3210.HRB211251
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 96/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner
Adresse
Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 96213100
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2024 , 11:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Büthe & de Wall GmbH ist am 04.09.2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 96/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Büthe & de Wall GmbH, Olympiastr. 1, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 211251), vertr. d.: Lars Büthe, Inhauser Str. 3, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist am 04.09.2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin …
10 IN 96/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Büthe & de Wall GmbH, Olympiastr. 1, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 211251), vertr. d.: Lars Büthe, Inhauser Str. 3, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist am 04.09.2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 96213100, Fax: 0441 96213101, E-Mail: kontakt@willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 04.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 96/24 In dem Insolvenzverfahren Büthe & de Wall GmbH, Olympiastr. 1, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 211251), vertr. d.: Lars Büthe, Inhauser Str. 3, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig …
10 IN 96/24 In dem Insolvenzverfahren Büthe & de Wall GmbH, Olympiastr. 1, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 211251), vertr. d.: Lars Büthe, Inhauser Str. 3, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 11.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 96/24: Über das Vermögen der Büthe & de Wall GmbH, Olympiastr. 1, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 211251), vertr. d.: Lars Büthe, Inhauser Str. 3, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim…
10 IN 96/24: Über das Vermögen der Büthe & de Wall GmbH, Olympiastr. 1, 26419 Schortens (AG Oldenburg, HRB 211251), vertr. d.: Lars Büthe, Inhauser Str. 3, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 96213100, Fax: 0441 96213101, E-Mail: kontakt@willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 30.01.2025, 10:00 Uhr, Saal 109, Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.11.2024
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