Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15560
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bullazo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedensstraße 7, 48145 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 15560
EUID
DER2713.HRB15560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 2/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Gabriela Kemper
Adresse
Berliner Platz 29, 48143 Münster
Telefon
0251/932117-0
Termine & Fristen
Antragstellung
10.01.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.02.2024 , 09:44 Uhr
Eröffnung
17.06.2024 , 11:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.08.2024
Einsichtnahme Unterlagen
03.09.2024
Berichtstermin
17.09.2024
Prüfungstermin
17.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen (E- Commerce-Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Bekleidung, Schuhe und Accessoires), die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und der Handel mit solchen Waren, insbesondere Bekleidung, Schuhe und Accessoires, die Erbringung von Logistikdienstleistungen, digitalen Dienstleistungen und alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bullazo GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15560, wurde am 17.06.2024 um 11:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Antrag auf Eröffnung war am 10.01.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 23.02.2024 waren im Vorfeld vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Gabriela Kemper zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens wurde Rechtsanwältin Gabriela Kemper zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt. Gläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 17.09.2024 angesetzt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Forderungstabelle sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin wurden ab dem 03.09.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungstermin eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 2/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15560 eingetragenen Bullazo GmbH, Friedensstr. 7, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Vrieler , Vikarieweg 10, 48366 Laer
wird ange…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 2/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15560 eingetragenen Bullazo GmbH, Friedensstr. 7, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Vrieler , Vikarieweg 10, 48366 Laer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 2/24
Amtsgericht Münster, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 2/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15560 eingetragenen Bullazo GmbH, Friedensstr. 7, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Vrieler , Vikarieweg 10, 48366 Laer…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 2/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15560 eingetragenen Bullazo GmbH, Friedensstr. 7, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Vrieler , Vikarieweg 10, 48366 Laer
ist am 23.02.2024, um 09:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Gabriela Kemper, Berliner Platz 29, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
87 IN 2/24
Amtsgericht Münster, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 2/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15560 eingetragenen Bullazo GmbH, Friedensstr. 7, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Vrieler , Vikarieweg 10, 48366 Laer
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 2/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15560 eingetragenen Bullazo GmbH, Friedensstr. 7, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Vrieler , Vikarieweg 10, 48366 Laer
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.06.2024, um 11:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Gabriela Kemper, Berliner Platz 29, 48143 Münster, Telefon: 0251/932117-0, Fax: 025193211790.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 03.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
87 IN 2/24
Amtsgericht Münster, 17.06.2024
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