Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Busch Glatz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Isartalstraße 49, 80469 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 99977
EUID
DED2601V.HRB99977
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 192/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Dobiey
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Sachsenring 69, 50677 Köln
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
28.03.2025
Prüfungsstichtag
28.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gründung, Erwerb, Halten und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland sowie Verwaltung derselben, außerdem Strategieentwicklung und Finanzen, Controlling und Reporting, IT, Marketing/Sales, Business Development, Personal, Einkauf und Unternehmenskommunikation für alle Tochterunternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busch Glatz GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Köln. Der Rechtsanwalt André Dobiey aus Köln ist zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldung mit der laufenden Nummer 75, in diesem Bereich hat er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Im weiteren Verfahrensverlauf sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.04.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 28.03.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 192/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 99977 eingetragenen Busch Glatz GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln zum Sonderinsolvenzverwalte…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 192/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 99977 eingetragenen Busch Glatz GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderungsanmeldung lfd. Nr. 75. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
70a IN 192/23
Amtsgericht Köln, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 192/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 99977 eingetragenen Busch Glatz GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftli…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 192/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 99977 eingetragenen Busch Glatz GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 192/23
Amtsgericht Köln, 28.01.2025
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