Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Buschmann Druckerei GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Münster, ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 3105 eingetragenen Buschmann Druckerei GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Nevinghoff 18, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 3105 eingetragenen Buschmann Druckerei GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Nevinghoff 18, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 1336 eingetragene Buschmann Druckerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Nevinghoff 18, 48147 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Kümper, Kirchstr. 11 a, 49479 Ibbenbüren,
Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner mbB , Kaiserstr. 21 - 23, 44135 Dortmund,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
79 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 09.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 3105 eingetragenen Buschmann Druckerei GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Nevinghoff 18, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 3105 eingetragenen Buschmann Druckerei GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Nevinghoff 18, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 1336 eingetragene Buschmann Druckerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Nevinghoff 18, 48147 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Kümper, Kirchstr. 11 a, 49479 Ibbenbüren,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner mbB , Kaiserstr. 21 - 23, 44135 Dortmund
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 16.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs mit der D&O Versicherung des Geschäftsführers, Herrn Ulrich Kümper, zur Beilegung des geltend gemachten Geschäftsführerhaftungsanspruches in Höhe von 514.619,44 EUR gegen eine Zahlung an die Masse in Höhe von 240.000,00 EUR, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 20.08.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
79 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 26.08.2024
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