Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Business + Touristik Service Reisebüro Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Steubenstr. 20, 68163 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 4174
EUID
DEB8535.HRB4174
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
1429/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Michael Blauth
Termine & Fristen
Aufhebung
07.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung und Veranstaltung von Reisen aller Art, insbesondere von Geschäftsreisen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business + Touristik Service Reisebüro Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Die Schuldnerin wird vertreten durch den Nachlasspfleger Michael Blauth, da die Geschäftsführerin Doris Hedwig Striffler verstorben ist. Gegen die Entscheidung der Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1429/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Business + Touristik Service Reisebüro Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Steubenstraße 20, 68163 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführerin Doris Hedwig Striffler, verstorben am 30.05.2022, diese vertreten durch den Nachlasspfleger Michael Blauth
R…
4 IN 1429/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Business + Touristik Service Reisebüro Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Steubenstraße 20, 68163 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführerin Doris Hedwig Striffler, verstorben am 30.05.2022, diese vertreten durch den Nachlasspfleger Michael Blauth
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 4174
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.01.2026
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