Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12354
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Insolvenzprofil
BW-Transporte und Onlinehandel UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schützenstraße 85, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 12354
EUID
DER2602.HRB12354
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 57/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Marvin Bauernfeind
Adresse
Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
09.06.2023
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.04.2025
Frist zur Stellungnahme
29.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Transporte aller Art sowie Onlinehandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BW-Transporte und Onlinehandel UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 103 IN 57/23 durchgeführt. Der Insolvenzverwalter Marvin Bauernfeind übt sein Amt seit dem 09.06.2023 aus. Im Rahmen der Schlussrechnung wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt. Am 07.04.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Aufgrund der Verwertung des schuldnerischen Vermögens soll das Verfahren nunmehr eingestellt werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 29.07.2025 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens, zur Schlussrechnung des Verwalters sowie zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12354 eingetragenen BW-Transporte und Onlinehandel UG (haftungsbeschränkt), Schützenstr. 85, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Drüeke, Schü…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12354 eingetragenen BW-Transporte und Onlinehandel UG (haftungsbeschränkt), Schützenstr. 85, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Drüeke, Schützenstr. 86, 58239 Schwerte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klepper & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Grünstr. 16, 58095 Hagen
Insolvenzverwalter: Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx€ xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 09.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern auf 1.400,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
103 IN 57/23
Amtsgericht Hagen, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12354 eingetragenen BW-Transporte und Onlinehandel UG (haftungsbeschränkt), Schützenstr. 85, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Drüeke, Schü…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 57/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12354 eingetragenen BW-Transporte und Onlinehandel UG (haftungsbeschränkt), Schützenstr. 85, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Drüeke, Schützenstr. 86, 58239 Schwerte
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klepper & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Grünstr. 16, 58095 Hagen
ist am 07.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
103 IN 57/23
Amtsgericht Hagen, 03.06.2025
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