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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWF Armaturen GmbH & Co. KG ist am 17.02.2026 durch das Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Herbert bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt worden. Durch Beschluss vom 16.06.2026 sind diese am 17.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Dieser Beschluss wurde gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offener Unrichtigkeit durch Beschluss vom 25.06.2026 berichtigt, um klarzustellen, dass die Aufhebung sich auf die am 17.02.2026 angeordneten Maßnahmen bezieht. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters bleibt für die Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO bestehen.
Originalbekanntmachung
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