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Insolvenzprofil
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Erbringung von ambulanten Pflege- und Versorgungsleistungen sowie hiermit zusammenhängende Beratungsleistungen das Unternehmensmanagement und -beratung sowie die Errichtung und der Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten sowie Pflege- und Wohngemeinschaften in ganz Deutschland
Das Amtsgericht Schwerin hat am 24.01.2024 in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Cairful med GmbH beschlossen, dass für alle Insolvenzanträge der Unternehmen der Villa Vitalia Unternehmensgruppe das Amtsgericht Schwerin zuständig ist. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Begründung eines Gruppengerichtsstandes gemäß § 3a InsO und § 13a InsO vorliegen. Die Schuldnerin gehört der Villa Vitalia Unternehmensgruppe an, die aus 40 unternehmerisch tätigen Gesellschaften besteht. Der Insolvenzantrag der Schuldnerin vom 20.12.2023 ist zulässig. Die Schuldnerin ist nicht von offensichtlich untergeordneter Bedeutung für die Unternehmensgruppe. Bezogen auf das Geschäftsjahr 2022 beschäftigt die Schuldnerin mehr als 17 % der in der Gruppe tätigen Arbeitnehmer und ihre Umsatzerlöse machen 15,18 % der zusammengefassten Umsatzerlöse der Gruppe aus. Wegen weiterer Einzelheiten nimmt das Gericht Bezug auf die Antragsschrift vom 23.01.2024. Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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