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Insolvenzprofil
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Erbringung von IPTV/OTT Services sowie IT-Dienstleistungen, Programmierung und dazugehöriger Service sowie alle hiermit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteilgungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 19.05.2026 in dem Insolvenzverfahren gegen die Caiz Development GmbH einen Beschluss zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erlassen. Das Verfahren ist in einer Phase, in der der Geschäftsbetrieb mit 22 Arbeitnehmern fortgeführt wird, um Sanierungsbemühungen zu ermöglichen. Aufgrund dieser Fortführung und der daraus resultierenden Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde der für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgebliche Bruchteil der Vergütung von regelmäßig 25% auf insgesamt 55% erhöht. Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 47.732,55. Der Antrag des Verwalters auf eine weitere Erhöhung wurde zurückgewiesen, da die festgesetzte Vergütung als angemessen und ausreichend erachtet wird. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die Auslagenpauschale sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer zugesprochen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
Originalbekanntmachung
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