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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cam Kommanditgesellschaft ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Jörg Dauernheim hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.601,63 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.676.017,42 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme niedergelegt. Parallel dazu wurde beschlossen, dass der Stichtag der besonderen Gläubigerversammlung der 08.07.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels deckender Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 25.750,00 EUR. Zudem wurde den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters innerhalb von zwei Wochen gegeben. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei die Veröffentlichung der Beträge gemäß § 64 II S. 2 InsO unterbleibt. Die Berechnungsmasse beträgt 59.450,03 EUR. Zuschläge wurden für obstruktiven Schuldner, fehlende Buchhaltung, Bedrohungen sowie Ermittlungen gewährt, während ein Abschlag für die vorläufige Verwaltung erfolgte. Der Gesamtschlag beträgt 40 %. Rechtsmittel gegen die Festsetzung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
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