Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cappallo + Esper GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 10766
EUID
DET2214V.HRB10766
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 95/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261 - 304 790
Termine & Fristen
Eröffnung
01.11.2021
Prüfungstermin
12.08.2025
Schlusstermin
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Autoteilen, Autozubehör und artverwandten Artikeln. Die Gesellschaft darf auch die Geschäftsführung von anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie vertreten, sich an solchen beteiligen oder derartige Gesellschaften errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH ist eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die nach § 1 InsVV ermittelte Insolvenzmasse beträgt 38.904,09 EUR. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur vollständigen Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung der vorhandenen Masse an die Massegläubiger erteilt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 105.979,50 EUR. Es ist kein Massebestand mehr verfügbar. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 22.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des…
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH (ehemals unter Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Neuwied - 21 IN 95/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 105.979,50 Euro. Es ist kein Massebestand verfügbar.
Amtsgericht Neuwied, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser fest…
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Durch Beschluss vom 01.11.2021 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit Schriftsatz vom 25.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Der Insolvenzverwalter hat nach § 63 InsO Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet.
Im vorliegenden Verfahren beträgt die nach § 1 InsVV ermittelte Insolvenzmasse 38.904,09 EUR.
Nach § 2 Abs. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 35.000,00 Euro der Insolvenzmasse 40 %. Von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 EUR erhält der Insolvenzverwalter 26 %.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen. Die Zuschlags- und Abschlagstatbestände können gemäß § 3 InsVV geltend gemacht werden.
Im vorliegenden Insolvenzverfahren waren erhebliche Aus- und Absonderungsrechte zu berücksichtigen. Hierfür wird ein Zuschlagstatbestand seitens des Insolvenzverwalters im Vergütungsantrag geltend gemacht.
Es waren sämtliche Absonderungsansprüche seitens des Insolvenzverwalters während des Verfahrens zu prüfen, zu berücksichtigen und entsprechend abzurechnen. Zuvor waren Verwertungsvereinbarungen und Absprachen mit absonderungsberechtigten Gläubigern erforderlich. Verwertungsabrechnungen wurden erteilt und Kostenbeiträge eingezogen. Zudem wurden Absonderungsbeträge ausgekehrt. Ebenso wurden Rechte aus Eigentumsvorbehalten und Fremdrechte aus Leasingverträgen gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht.
Die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte hat insgesamt einen erheblichen Teil der Tätigkeit des Insolvenzverwalters ausgemacht und führte zu entsprechendem Mehraufwand, sodass die beantragte Erhöhung der Regelvergütung von 10% gerechtfertigt erscheint.
Der im vorliegenden Verfahren tätige Insolvenzverwalter war jedoch bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig. Er macht daher den Abschlagstatbestand des § 3 Abs. 2a InsVV geltend. Durch die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden schon Vorarbeiten für die spätere Arbeit als Insolvenzverwalter erledigt, sodass der beantragte Abschlag auf die Vergütung von 10% erfolgt.
Da sich die geltend gemachten Zu- und Abschläge im Gesamtergebnis ausgleichen, verbleibt es daher bei der Festsetzung der Regelvergütung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Dem Festsetzungsantrag war antragsgemäß zu entsprechen.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur vollständige…
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur vollständigen Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Neuwied, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung der vorhandenen Masse an die Masseg…
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung der vorhandenen Masse an die Massegläubiger wird erteilt.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 22.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gg…
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 10.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten decke…
21 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cappallo + Esper GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 10766), vertr. d.: Marc Matheis, Auf der Hohl 3, 56581 Melsbach, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 10.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 10.07.2026
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