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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care-Energy AG ist ein Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Die Verfahrensbeteiligten wurden zur Anhörung und zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Wirksamwerden der Bekanntmachung aufgefordert. Zudem liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Schlussrechnung erfolgt im schriftlichen Verfahren am 15.05.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung zu erheben.
Originalbekanntmachung
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