Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CARE Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 12426
EUID
DER2713.HRB12426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
88 IN 15/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
08.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARE Holding GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters gemäß §§ 160, 161 InsO einberufen. Gegenstand ist die Genehmigung eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Jens Tiekötter. Herr Tiekötter hat eine Forderung in Höhe von 13.501,15 € anerkannt und leistet monatliche Raten in Höhe von 500,00 € ab dem 01.04.2024. Bei ordnungsgemäßer Einhaltung der Ratenzahlung und einer Gesamtzahlung von 7.500,00 € wird die Restforderung erlassen. Die Gläubiger müssen ihre schriftlichen Stellungnahmen spätestens am 08.07.2024 bei Gericht einreichen. Gehen bis zu diesem Stichtag keine Äußerungen ein, gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08001 Barcelona, Spanien
wird Termin für eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des außergerichtlichen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Jens Tiekötter, demzufolge Herr Tiekötter eine mit Schreiben vom 26.10.2023 geltend gemachte Forderung von 13.501,15 € anerkennt und hierauf monatliche Raten in Höhe von 500,00 € (ab 01.04.2024) leistet.
Für den Fall, dass Herr Tiekötter die Ratenzahlungsvereinbarung ordnungsgemäß einhält und insgesamt 7.500,00 € bezahlt hat, wird ihm die Restforderung erlassen.
bestimmt auf den 08.07.2024.
Spätestens an diesem Tag müssen die schriftlichen Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren nebst dem Inhalt des Vergleichs liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 225 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 08.07.2024 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
88 IN 15/22
Amtsgericht Münster, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08001 Barcelona, Spanien
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 8.298,00 EUR.
Es ist die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurde Zuschlag von 10 % bei der Festsetzung antragsgemäß berücksichtigt.
Dies insbesondere für die aufwendige und zeitintensive Aufarbeitung der Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der damit einhergehenden Überprüfung der Durchsetzung des Anspruchs sowie der damit verbundenen langen Verfahrensdauer beantragt.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
88 IN 15/22
Amtsgericht Münster, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08001 Barcelona, Spanien
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 3.662,04 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.865,00 EUR zur Verfügung.
Die Insolvenzgläubiger können somit mit einer Quote von etwa 50 % auf ihre Forderung rechnen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
88 IN 15/22
Amtsgericht Münster, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12426 eingetragenen CARE Holding GmbH, Dieckmannstraße 62, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Tiekötter, C / Valldonzella 7 - 2/2, 08001 Barcelona, Spanien
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
01.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B aus.
88 IN 15/22
Amtsgericht Münster, 21.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.