Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CareerFoundry GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 155933
EUID
DEF1103R.HRB155933
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3610 IN 4586/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rolle
Insolvenzverwalter
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2025 , 12:00 Uhr
Berichtstermin
07.11.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.12.2025
Gläubigerversammlung
06.02.2026 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
20.02.2026 , 12:10 Uhr
Aufhebung
29.04.2026 , 09:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CareerFoundry GmbH ist am 01.10.2025 wegen Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 19.12.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung über die Wahl eines Sachwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses war für den 07.11.2025 anberaumt. Im weiteren Verlauf wurde die Anordnung der Eigenverwaltung am 29.04.2026 aufgehoben und Joachim Voigt-Salus zum Insolvenzverwalter bestellt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Verkauf immaterieller Vermögensgegenstände an Dritte sowie über die Vertragsübernahme von Kundenverträgen und die Weitergabe von Leads war für den 06.02.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3610 IN 4586/25
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
Verfahrensbevoll…
3610 IN 4586/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, Gz.: 2025/03325
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.01.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
1.
Den Verkauf an einen Dritten gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO nach
folgenden Maßgaben:
a.
Die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an einen
Dritten für einen Kaufpreis von mindestens 30.000 € zzgl. USt., wobei der Dritte 4.000 € zzgl. USt. an die Schuldnerin leistet, wenn der variable Kaufpreis insgesamt geringer ist als
5.000 € netto gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO,
b.
Den Neuabschluss der Bildungsgutschein-Kundenverträge der Schuldnerin durch einen
Dritten mit Wirkung zum 28.02.2026 für einen variablen Kaufpreis von 15 % der im Zeitraum
vom 01.03.2026 bis zum 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Bildungsgutschein-
Kundenverträge der Schuldnerin erwirtschafteten Umsatzerlöse, wobei der variable
Kaufpreis in Höhe von insgesamt bis zu 5.000 € netto auf den Kaufpreis in Ziffer 1
angerechnet werden kann gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO,
c.
Die Weitergabe von Kundenanfragen (Leads) der Schuldnerin an einen Dritten zwecks
Vertragsanbahnung für einen variablen Kaufpreis von 20 % der im Zeitraum vom
01.03.2026 bis 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Leads erwirtschafteten
Umsatzerlöse, wobei der variable Kaufpreis in Höhe von insgesamt bis zu 5.000 € netto auf
den Kaufpreis in Ziffer 1 angerechnet werden kann gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO
2. den Verkauf an eine der Schuldnerin nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO nach folgenden Maßgaben:
Die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an eine der
Schuldnerin nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1
Nr. 1 InsO für einen Kaufpreis von mindestens 50.000 € zzgl. USt.
wird bestimmt auf
Freitag, 06.02.2026, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3610 IN 4586/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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1. Die Anordnung der Eigenverwal…
3610 IN 4586/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 29.04.2026 um 09:15 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Charlottenburg
Insolvenzgericht
Az.: 3610 IN 4586/25
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Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: …
Amtsgericht Charlottenburg
Insolvenzgericht
Az.: 3610 IN 4586/25
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Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Rechtspfleger Sariaslan am 19.12.2025 beschlossen:
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Der mit der Terminsverfügung vom 08.12.2025 am 29.12.2025 um 11:00 Uhr anberaumte Termin wird aufgehoben.
|
Gründe:
|
Das Rechtsgeschäft ist aufgrund andauernder Verhandlungen noch nicht abschlussreif, sodass die besondere Gläubigerversammlung aufzuheben war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3610 IN 4586/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
Geschäftszweig: Entwicklung, Verbreitung und Verma…
3610 IN 4586/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Anders Ramsin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
Geschäftszweig: Entwicklung, Verbreitung und Vermarktung von Software, insbesondere im Internet sowie die Durchführung von Bildungsveranstaltungen etc.
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Überschuldung am 01.10.2025 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.12.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 07.11.2025, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 20.02.2026, 12:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3610 IN 4586/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.11.202…
3610 IN 4586/25
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, v.d.d. Geschäftsführer,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.11.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über: 1. die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin für einen Kaufpreis von mindestens 25.000 € zzgl. USt. an einen Dritten gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO;
2. die Vertragsübernahme der Bildungsgutschein-Kundenverträge der Schuldnerin durch einen Dritten mit Wirkung zum 28.02.2026 für einen variablen Kaufpreis von 15 % der im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Bildungsgutschein-Kundenverträge der Schuldnerin erwirtschafteten Umsatzerlöse gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO;
3. die Weitergabe von Kundenanfragen (Leads) der Schuldnerin an einen Dritten zwecks Vertragsanbahnung für einen variablen Kaufpreis von 20 % der im Zeitraum vom 01.03.2026 bis 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Leads erwirtschafteten Umsatzerlöse gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO
wird bestimmt auf
Freitag, 28.11.2025, 12:20 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.11.2025
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