Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld VR 2276
EUID
DER2707.VR2276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 25/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2026
Berichtstermin
27.05.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
08.07.2026
Insolvenzplantermin
13.07.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.) ist am 01.03.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Sachwalterin Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff bestellt ist. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2026 anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin findet am 27.05.2026 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 08.07.2026 ist. Zudem ist ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung auf den 13.07.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 25/25
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V., Nordwall 44-46, 46399 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Claudia Soggeberg, Nordwall 44-46, 46399 Bocholt
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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 25/25
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V., Nordwall 44-46, 46399 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Claudia Soggeberg, Nordwall 44-46, 46399 Bocholt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 20.11.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Bundesagentur für Arbeit, vertr. d. d. Agentur für Arbeit Bielefeld, diese vertr. d. Michael Schreiber, Werner-Bock-Straße 8, 33602 Bielefeld,
2. Herr Oliver Grünhagen, c/o Mitarbeitervertretung des Caritasverbands für das Dekanat Bocholt e.V., Nordwall 44-46, 46399 Bocholt,
3. Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland (KZVK), Am Römerturm 8, 50667 Köln, im Ausschuss vertreten durch Herrn Dirk Staudt und Frau Christina Paraskevaidou,
4. Stadtsparkasse Bocholt, Neutorplatz 1, 46395 Bocholt, diese vertreten durch Herrn Karl-Heinz Bollmann und Herrn Joachim Schüling,
5. Allianz Trade, Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, vertr. d. Tim Wierzbinski, Gasstr. 29, 22761 Hamburg.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.Soweit eine Annahme bereits im Vorfeld (Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren vom 04.02.2026) erklärt wurde, ist eine erneute Erklärung nicht notwendig.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 27.05.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
D. Sachwalt. wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an den Schuldner und sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
86 IN 25/25
Münster, 01.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 25/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.), Nordwall 44-46, 46399 Bocholt, geset…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 25/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.), Nordwall 44-46, 46399 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Claudia Soggeberg, Nordwall 44-46, 46399 Bocholt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner, Philipp-Reis-Str. 10, 46397 Bocholt
Sachwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 17062026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 13.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 11 B.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
86 IN 25/25
Amtsgericht Münster, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 25/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.), Nordwall 44-46, 46399 Bocholt, geset…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 25/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 2276 eingetragenen Verein Caritasverband für Bocholt, Isselburg und Rhede e.V. (vormals: Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V.), Nordwall 44-46, 46399 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Claudia Soggeberg, Nordwall 44-46, 46399 Bocholt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
86 IN 25/25
Amtsgericht Münster, 29.06.2026
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