Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Carl Sperling & Co. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 10373
EUID
DEW1215.HRB10373
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 770/11
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt
Adresse
Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin
Termine & Fristen
Tätigkeit vorläufiger Verwalter
09.09.2011
Ende Tätigkeit vorläufiger Verwalter
02.11.2011
Beschlussdatierung Vergütung
09.06.2026
Schlusstermin
21.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Sperling & Co. GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt festgesetzt, der sein Amt vom 09.09.2011 bis zum 02.11.2011 ausgeübt hat. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Vergütung des endgültigen Verwalters Dr. Jürgen D. Spliedt festgesetzt. Die Insolvenzmasse beträgt 419.704,57 EUR, die Teilungsmasse beläuft sich auf 429.032,71 EUR. Es wird eine Regelvergütung nach §§ 2, 3 InsVV a.F. gewährt. Zudem wurde eine Aufwandsentschädigung für 788 Zustellungen sowie die Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt. Am 09. Juni 2026 ordnet das Amtsgericht Potsdam die Durchführung des Schlusstermins an, der auf den 21.07.2026 bestimmt ist. Zu diesem Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme aus. Die Summe der Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 91.664,10 EUR, die gemäß § 39 InsO 38.902,32 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 304.486,65 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf wurden die Vergütung des vorläufigen In…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 09.09.2011 bis zum 02.11.2011 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 413.389,35 €. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 770/11, Amtsgericht Potsdam, 9. Juni 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Amtsgericht Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Amtsgericht Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 21.07.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 9. Juni 2026, 35 IN 770/11
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Amtsgericht Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf wurde die Vergütung des Ver…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Amtsgericht Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 419.704,57 EUR, die Teilungsmasse nach Hinzusetzung der noch zu vereinnahmenden Vorsteuererstattung 429.032,71 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 788 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 770/11, Amtsgericht Potsdam, 9. Juni 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Carl Sperling & Co. GmbH (Registergericht: Stendal HRB 10373), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, Am Hasenlauf 37, 35216 Biedenkopf
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 770/11 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 91.664,10 EUR. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 39 InsO beträgt 38.902,32. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 304.486,65 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 09. Juni 2026
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