Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Carmag GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Elisabethstraße 19, 06847 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8324
EUID
DEW1215.HRB8324
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 225/13
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Karl - Heinz Laukötter
Adresse
Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
05.05.2026
Schlusstermin
28.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Kolbenwerkstoffen und Antriebsaggregaten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carmag GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin bestimmt. Dieser Termin diente der Abnahme der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und nachträglich angemeldete Forderungen. Der Massebestand belief sich auf 112.994,46 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 142.579,33 EUR zu berücksichtigen waren. Zudem wurden durch Beschluss die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsmasse für die Vergütung betrug 183.836,39 EUR. Dem Verwalter wurde ein Zuschlag von insgesamt 75 % zur Regelvergütung bewilligt, begründet durch Erschwernisse wie unvollständige Buchhaltung, langjährige Rechtsstreite und umfangreiche Anfechtungen. Abschläge für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden mit 10 % berücksichtigt. Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 225/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carmag GmbH, Oechelhäuser Straße 3, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8324), vertr. d.: 1. Karl - Heinz Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gudrun Ingeborg Ehrmann-Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Best…
2 IN 225/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carmag GmbH, Oechelhäuser Straße 3, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8324), vertr. d.: 1. Karl - Heinz Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gudrun Ingeborg Ehrmann-Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 225/13: In dem Insolvenzverfahren Carmag GmbH, Oechelhäuser Straße 3, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8324), vertr. d.: 1. Karl - Heinz Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gudrun Ingeborg Ehrmann-Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, wurde die Zustimm…
2 IN 225/13: In dem Insolvenzverfahren Carmag GmbH, Oechelhäuser Straße 3, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8324), vertr. d.: 1. Karl - Heinz Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gudrun Ingeborg Ehrmann-Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 28.07.2026 um 10.00 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt.
Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 112.994,46 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 142.579,33 EUR Insolvenzforderungen. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrungen kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 225/13: In dem Insolvenzverfahren Carmag GmbH, Oechelhäuser Straße 3, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8324), vertr. d.: 1. Karl - Heinz Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gudrun Ingeborg Ehrmann-Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, wurden durch Besc…
2 IN 225/13: In dem Insolvenzverfahren Carmag GmbH, Oechelhäuser Straße 3, 06846 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8324), vertr. d.: 1. Karl - Heinz Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gudrun Ingeborg Ehrmann-Laukötter, Heringhauser Straße 4, 59909 Bestwig, wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 08.06.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 183.836,39 EUR zugrunde gelegt. Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, ihn für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen.
Der Verwalter macht Zuschläge wie folgt geltend: Für die unvollständige und unzureichende Buchhaltung sowie der fehlenden Auskunftserteilung und Mitwirkung der Schuldnerin (25%), wegen der langjährigen und komplexen Führung von Rechtsstreiten (50%), wegen umfangreicher schwieriger Anfechtungen (25%).
Abschläge werden wie folgt geltend gemacht: für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter (10%) sowie aufgrund der Gesamtschau und unter Berücksichtigung von Überschneidungen und von Drittbeauftragungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung weitere 15%, so dass letztendlich eine Erhöhung um 75% beantragt wird.
Abweichend von einem durchschnittlichen Verfahren, erhielt der Verwalter aufgrund fehlender Mitwirkung des Geschäftsführers der Schuldnerin vom diesem keine Auskünfte. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass dieser bereits demenzähnlich erkrankt sei und es musste daher in vielen Dingen nach Aktenlage entschieden werden. Auch weitere Ermittlungsansätze, insbesondere gegen den vormaligen Geschäftsführer, blieben erfolglos. Die unzureichende Informationslage erschwerte die Inbesitznahme, Verwaltung und Verwertung eines Teils des schuldnerischen Unternehmens und führte auch zu einem erhöhten Haftungsrisiko des Verwalters in der Verwaltung und Verwertung des schuldnerischen Unternehmens.
Mithin ist dem Insolvenzverwalter ein Zuschlag von 25 vom Hundert zur Regelvergütung zuzubilligen.
Eine weitere Erschwernis ergab sich aus einem über Jahre (9) und mehrere gerichtliche Instanzen hinweg andauernden und aufwendigen Auseinandersetzung mit dem vormaligen Geschäftsführer des schuldnerischen Unternehmens. Auf die umfangreichen Ausführungen im Vergütungsantrag vom 16.03.2026 wird vollumfänglich verwiesen.
Der geltend gemachte Zuschlag von 50% ist daher gerechtfertigt.
Die Durchsetzung der Anfechtungsansprüche gestaltete sich aufgrund der unvollständigen Buchhaltung extrem schwierig. Der in diesem Zusammenhang erforderliche Mehraufwand rechtfertigt unter Berücksichtigung der generierten Masse einen Zuschlag von 25%.
Abschläge für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter waren in Höhe von 10% zu berücksichtigen.
Nach einer Gesamtschau und unter Berücksichtigung von Überschneidungen und von Drittbeauftragungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung - wird daher insgesamt eine Zuschlag von 75% beantragt. Aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens wird der beantragte Zuschlag als erforderlich und der Höhe nach als angemessen erachtet.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.06.2026
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