Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10052
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Insolvenzprofil
Carp + Hones Guss GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hagener Straße 140, 58256 Ennepetal
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 10052
EUID
DER2602.HRB10052
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 90/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Frank Schwarzer
Rolle
Sachwalter
Adresse
Grabenstraße 28, 58095 Hagen
Termine & Fristen
Insolvenzplanbestätigung
27.03.2024
Termin Insolvenzplan
27.06.2024 , 13:00 Uhr
Prüfungsstichtag
02.08.2024
Aufhebung
05.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von sowie der Handel mit und der Vertrieb von Stahlgussprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carp + Hones Guss GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Insolvenzplan aufgestellt, dessen Bestätigung am 27.03.2024 erfolgte und rechtskräftig wurde. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und Abstimmung war für den 27.06.2024 angesetzt. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 02.08.2024 war. Das Verfahren ist zum Ablauf des 05.06.2026 aufgehoben worden, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch Herrn Steffen Liebich, Hülser Str. 810, 47803 Krefeld
ist Termin zur…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch Herrn Steffen Liebich, Hülser Str. 810, 47803 Krefeld
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, 27.06.2024, 13:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, I. Etage, Sitzungssaal 140.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
106 IN 90/20
Amtsgericht Hagen, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch Herrn Steffen Liebich, Hülser Str. 810, 47803 Krefeld
wird angeordne…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch Herrn Steffen Liebich, Hülser Str. 810, 47803 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen 0/108 - 140 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
106 IN 90/20
Amtsgericht Hagen, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Liebich
Verfahrensbevollmächtigte:
Re…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Liebich
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig, Wöhren, Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
Sachwalter: Frank Schwarzer, Grabenstraße 28, 58095 Hagen
wird zum Ablauf des 05.06.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 27.03.2024 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
106 IN 90/20
Amtsgericht Hagen, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Liebich
Verfahrensbevollmächtigte:…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Liebich
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig, Wöhren, Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
Sachwalter: Frank Schwarzer, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Durch Beschluss vom 26.10.2020 hat das Amtsgericht Hagen Herrn Rechtsanwalt Frank Schwarzer zum vorläufigen Sachwalter gemäß §§ 270a Abs. 1 InsO bestellt. Sein Amt als Sachwalter übt er seit dem 01.01.2021 aus.
Zu vergüten sind alle Tätigkeiten, die dem (vorläufigen) Sachwalter vom Gesetz selbst oder vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in gesetzlicher Weise wirksam übertragen worden sind. Der Sachwalter erhält, wenn er als vorläufiger Sachwalter tätig war, einen Zuschlag von 25 v.H. auf seine Vergütung, insgesamt also eine Regelvergütung von 85 v.H. der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV. Die Vergütung wird einheitlich festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/17 -, juris).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Unter Berücksichtigung des Schätzwertes der Masse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens errechnet sich eine vergütungsrelevante Berechnungsgrundlage in Höhe von gerundet xxx EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters, der auch als vorläufiger Sachwalter tätig war, beträgt 85% der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV, demnach xxx EUR.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung eines Vergütungszuschlags gem. § 12 Abs. 3, § 3 InsVV in Höhe von 150%, auf mithin insgesamt xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.07.2024 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.
106 IN 90/20
Amtsgericht Hagen, 27.09.2024
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