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Insolvenzprofil
Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Klusenweg 10, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 11196
EUID
DER2602.HRB11196
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 68/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
30.04.2026
Zahlungsfrist Vergleich
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Autowaschanlage
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hagen anhängig. Die Gläubigerversammlung ist für den 30.04.2026 angesetzt, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters abzustimmen. Im Mittelpunkt steht die Beschlussfassung über einen beabsichtigten Vergleich in einem Rechtsstreit gegen die Geschäftsführer Harald Syring und Gertrud Syring vor dem Oberlandesgericht Hamm. Gegenstand des Vergleichs ist die Klageforderung in Höhe von 90.192,93 Euro nebst Zinsen. Den Beklagten wird ein Zahlungsziel bis zum 22. Mai 2026 für einen Betrag von 60.000,00 Euro eingeräumt. Bei Zahlungsverzug werden die Forderungen sofort fällig. Bei vollständiger Zahlung wird der Restbetrag erlassen. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung. Sollte diese nicht bis zum 22. Mai 2026 vorliegen, werden die Vergleichsbeträge 14 Tage nach Kenntnis fällig. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 68/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11196 eingetragenen Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Klusenweg 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertrud Gerlinde Syring, Friedenstr. …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 68/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11196 eingetragenen Carwash Syring UG (haftungsbeschränkt), Klusenweg 10, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertrud Gerlinde Syring, Friedenstr. 19, 58642 Iserlohn
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem beabsichtigten Vergleich in dem Rechtsstreit gegen die Geschäftsführer Harald Syring und Gertrud Syring vor dem Oberlandesgericht Hamm, Az. I-8 U 107/25, wie folgt zu:
1. Die Beklagten erkennen die Klageforderung in Höhe von € 90.192,93 nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 an.
2. Den Beklagten bleibt nachgelassen auf die Klageforderung einen Betrag von € 60.000,00 bis zum 22. Mai 2026 zu zahlen.
3. Geraten die Beklagten mit der Zahlung des vorstehenden Betrages ganz oder teilweise mehr als 2 Wochen in Rückstand, so sind die gesamte dann noch offenstehenden Klageforderungen sofort fällig und von diesem Zeitpunkt an mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
4. Erbringen die Beklagten insgesamt eine Zahlung von € 60.000,00 an den Kläger, ohne dass die ihnen eingeräumte Zahlung vorher im Sinne von Ziffer 2. dieses Vergleichs in Verfall geraten ist, so erlässt der Kläger den Beklagten schon jetzt den dann noch offenen Restbetrag einschließlich der Klageforderung nebst Zinsen auch aus dem Rechtsstreit LG Hagen, Az. 3 O 96/21. Die Beklagten nehmen diesen Erlass schon jetzt an.
5. Die Beklagten verzichten gegenüber dem Kläger darauf, ihrerseits Ansprüche zur Tabelle anzumelden.
6. Die Beklagten tragen zusätzlich die Kosten der Rechtsstreite LG Hagen, Az. 3O 96/21 und LG Hagen Az. 3 O 247/23. Die Forderungen aus den bereits vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind zum 22. Mai 2026 fällig. Leisten die Beklagten auf die Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Nominalwerte der Kostenfestsetzungsbeschlüsse bis zum 22. Mai 2026, verzichtet der
Kläger auf die Zinsen aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Die Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.
7. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung
der Gläubigerversammlung. Der Kläger wird die Gläubigerversammlung kurzfristig zur Abstimmung einberufen und die Annahme des Vergleichs empfehlen. Sollte die Zustimmung der Gläubigerversammlung nicht bis zum 22. Mai 2026 vorliegen, sind die Vergleichsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Beklagten von der Zustimmung der Gläubigerversammlung fällig.
Die Bedingungen für den Erlass und den Verfall gelten für diesen Fälligkeitstermin entsprechend.
8. Der Kläger wird sich in dem Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm zur Vermeidung weiterer Kosten nicht bestellen und Fristverlängerungen für die Entscheidung der Gläubigerversammlung zustimmen. Nach Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleich nehmen die Beklagten die Berufung zum Verfahren 3 O 247/23 zurück.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 31.03.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 68/19
Amtsgericht Hagen, 02.04.2026
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