Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
casa Food Beteiligung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 21b, 61462 Königstein im Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9087
EUID
DEM1203.HRB9087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
90 IN 17/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/9130920
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
13.05.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, sowie die Übernahme, Veräußerung und Verwaltung von Markenrechten und Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Ferner die Vergabe von Franchiserechten an eigenen Marken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der casa Food Beteiligung GmbH ist am 13.05.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin durch das Amtsgericht Königstein im Taunus fortgeschritten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie ggf. auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 17/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der casa Food Beteiligung GmbH, Hauptstraße 21b, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 9087), vertr. d.: Calogero Gallo, Lindenstraße 16a, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens …
90 IN 17/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der casa Food Beteiligung GmbH, Hauptstraße 21b, 61462 Königstein im Taunus (AG Königstein, HRB 9087), vertr. d.: Calogero Gallo, Lindenstraße 16a, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 13.05.2026
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