Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 36162
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Insolvenzprofil
CasaLab UG (haftungsbeschränkt )
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 36162
EUID
DER2402.HRB36162
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 1063/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Lübkestraße 3, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.02.2025 , 12:45 Uhr
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
07.04.2025 , 10:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.05.2025
Berichtstermin
29.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CasaLab UG (haftungsbeschränkt) wurde am 07.04.2025 um 10:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 15.11.2024. Zuvor waren am 06.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Dorothee Madsen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Später ist sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.06.2025, an dem auch schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden können. Unterlagen sind ab dem 05.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund einsehbar. Am 03.06.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin über Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1063/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36162 eingetragenen CasaLab UG (haftungsbeschränkt ), Weidenstraße 17, 44369 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Peter Labus, Badische S…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1063/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36162 eingetragenen CasaLab UG (haftungsbeschränkt ), Weidenstraße 17, 44369 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Peter Labus, Badische Str. 9, 44339 Dortmund
ist am 03.06.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
256 IN 1063/24
Amtsgericht Dortmund, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1063/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36162 eingetragenen CasaLab UG (haftungsbeschränkt ), Weidenstraße 17, 44369 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Peter Labus, …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1063/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36162 eingetragenen CasaLab UG (haftungsbeschränkt ), Weidenstraße 17, 44369 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Peter Labus, Badische Str. 9, 44339 Dortmund
Geschäftszweig: Akustik- und Trockenbau, der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie erlaubnisfreie Renovierungsarbeiten aller Art, pp
ist am 06.02.2025, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 1063/24
Amtsgericht Dortmund, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1063/24
Über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36162 eingetragenen CasaLab UG (haftungsbeschränkt ), Weidenstraße 17, 44369 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Peter Labus, Badische Str. 9, 44339 Dortmund
Gesc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 1063/24
Über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36162 eingetragenen CasaLab UG (haftungsbeschränkt ), Weidenstraße 17, 44369 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Peter Labus, Badische Str. 9, 44339 Dortmund
Geschäftszweig: Akustik- und Trockenbau, der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie erlaubnisfreie Renovierungsarbeiten aller Art, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.04.2025, um 10:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 05.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 1063/24
Amtsgericht Dortmund, 07.04.2025
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