Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Casino Hildesheimer Straße UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rutenbergstr.55, 30559 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 206121
EUID
DEP2305.HRB206121
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 552/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Markus Braun
Adresse
Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
06.05.2026 , 10:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Aufstellung, Wartung, Pflege von Automaten aller Art, Beteiligungen und Verwaltung von branchengleichen Unternehmen, Betrieb von Spielhallen für eigene Rechnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casino Hildesheimer Straße UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Es wird eine besondere Gläubigerversammlung für den 06.05.2026 angesetzt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO dient. Gegenstand der Beschlussfassung ist der Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. Die Entscheidung des Gerichts vom 20.04.2026 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 552/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casino Hildesheimer Straße UG (haftungsbeschränkt), Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 206121), vertr. d.: Markus Braun, Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversamm…
904 IN 552/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casino Hildesheimer Straße UG (haftungsbeschränkt), Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 206121), vertr. d.: Markus Braun, Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 06.05.2026, 10:45 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 552/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Casino Hildesheimer Straße UG (haftungsbeschränkt), Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 206121), vertr. d.: Markus Braun, Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 13.09.2024 um 15:17 Uhr die vorläufige Verw…
904 IN 552/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Casino Hildesheimer Straße UG (haftungsbeschränkt), Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 206121), vertr. d.: Markus Braun, Rutenbergstraße 55, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 13.09.2024 um 15:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste, Küsterstraße 8, 30519 Hannover, Tel.: 0511 6069260, Fax: 0511 60 69 266 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.09.2024
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