Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Casino-Liner UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lönsstr. 14, 44575 Castrop-Rauxel
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 23709
EUID
DER2402.HRB23709
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 1014/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
10.01.2025 , 14:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.02.2025
Berichtstermin
03.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von Spielhallen, Aufstellung von Geld- und Unterhaltungsautomaten, der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Automaten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Casino-Liner UG (haftungsbeschränkt) ist am 10.01.2025 um 14:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt, die am 04.07.2024 bei Gericht eingegangen war. Zugleich werden die Verfahren 258 IN 1014/24 und 258 IN 1024/24 miteinander verbunden. Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele ist zum Insolvenzverwalter bestimmt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.04.2025. Die Unterlagen werden ab dem 10.03.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1014/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 23709 eingetragenen Casino-Liner UG (haftungsbeschränkt), Lönsstraße 14, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Lauer, Sachsenstr…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1014/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 23709 eingetragenen Casino-Liner UG (haftungsbeschränkt), Lönsstraße 14, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Lauer, Sachsenstraße 34 B, 45665 Recklinghausen
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 10.01.2025 wird wegen offensichtlicher Auslassung dahingehend ergänzt, dass Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund zum Insolvenzverwalter bestimmt wird.
Dortmund, 13.01.2025 Amtsgericht
Tebbe Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1014/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 23709 eingetragenen Casino-Liner UG (haftungsbeschränkt), Lönsstraße 14, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Lauer, Sachsenstraße 34 B, 45665 Recklingha…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 1014/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 23709 eingetragenen Casino-Liner UG (haftungsbeschränkt), Lönsstraße 14, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Lauer, Sachsenstraße 34 B, 45665 Recklinghausen
Geschäftszweig: der Betrieb von Spielhallen, Aufstellung von Geld- und Unterhaltungsautomaten, der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Automaten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.01.2025, um 14:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 258 IN 1014/24 und 258 IN 1024/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Z. Insolvenzverw. wird ernannt .
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO b. Insolvenzverw. anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, d. Insolvenzverw. unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an d. Insolvenzverw..
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht d. Insolvenzverw. werden spätestens ab dem 10.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der/Die Insolvenzverwalter/in wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 1014/24
Amtsgericht Dortmund, 10.01.2025
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