Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CB Camper Base Rheinland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Herseler Straße 14, 50389 Wesseling
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 43500
EUID
DER3306.HRB43500
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 283/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Urs Fischer
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Herseler Str. 14, 50389 Wesseling
Termine & Fristen
Beschlussverkündung
05.02.2025
Einsichtnahme Forderungstabelle
02.04.2025
Prüfungsstichtag
02.05.2025
Beschlussverkündung
03.03.2026
Gläubigerversammlung / Stichtag
17.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung oder der Nachweis des Abschlusses von Miet- und Kaufverträgen über Reise- und Wohnmobile sowie der Handel mit Sonderkraftfahrzeugen einschließlich Zubehör. Die Gesellschaft kann sich ferner an anderen Unternehmen der gleichen Art beteiligen, solche erwerben und/oder in ihnen die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CB Camper Base Rheinland GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Im Rahmen des Verfahrens sind verschiedene Termine und Maßnahmen festgelegt worden. Ein besonderer Gläubigerversammlungstermin ist für den 17.03.2026 angesetzt, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, insbesondere über einen Vergleich mit der McRent Rheinland GmbH in Höhe von 75.000,00 €. Für die schriftliche Abstimmung können Stellungnahmen bis zu diesem Termin eingereicht werden. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der entsprechende Prüfungsstichtag war der 02.05.2025. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen wurde ab dem 02.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Das Gericht hat die entsprechenden Beschlüsse am 03.03.2026 bzw. am 05.02.2025 verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 283/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 43500 eingetragenen CB Camper Base Rheinland GmbH, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Urs Fischer, Herseler Str. 14, 50389…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 283/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 43500 eingetragenen CB Camper Base Rheinland GmbH, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Urs Fischer, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 17.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den Vergleich mit der McRent Rheinland GmbH über die Zahlung von insgesamt 75.000,00 € zur Masse abzuschließen.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 28.02.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 283/24
Amtsgericht Köln, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 283/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 43500 eingetragenen CB Camper Base Rheinland GmbH, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Urs Fischer, Herseler Str. 14, 50389…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 283/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 43500 eingetragenen CB Camper Base Rheinland GmbH, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Urs Fischer, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 02.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 283/24
Amtsgericht Köln, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 43500 eingetragenen CB Camper Base Rheinland GmbH, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Urs Fischer, Herseler Str.…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 43500 eingetragenen CB Camper Base Rheinland GmbH, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Urs Fischer, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling und Herrn Tobias Dorn, Herseler Str. 14, 50389 Wesseling
Geschäftszweig: die Vermittlung oder der Nachweis des Abschlusses von Miet- und Kaufverträgen über Reise- und Wohnmobile sowie der Handel mit Sonderkraftfahrzeugen einschließlich Zubehör.
ist am 14.10.2024, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 283/24
Amtsgericht Köln, 14.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.