Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 27168
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CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt)
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 27168
EUID
DER3201.HRB27168
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 87/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ingrid Trompertz
Adresse
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Amtshandlung
27.06.2023
Amtshandlung
24.10.2025
Fristende
16.12.2025
Amtshandlung
07.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 99 IN 87/23 anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, hat ihre Tätigkeit seit dem 27.06.2023 ausgeübt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; jedoch steht für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO kein Betrag zur Verfügung, da die Masse nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger beliefen sich auf 7.470,49 EUR. Aufgrund der Mangels der kostendeckenden Masse ist das Verfahren mangels Masse eingestellt worden (§ 207 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65, 51107 Köln
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXX EUR
Zwischensumme XXXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer XXXX EUR
Endbetrag XXXX EUR
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 27.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse XXXX EUR.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 3 Gläubigern XXXX EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
99 IN 87/23
Amtsgericht Bonn, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65, 51…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65, 51107 Köln
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
99 IN 87/23
Amtsgericht Bonn, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65, 51107 Köln
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 16.12.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 200,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
99 IN 87/23
Amtsgericht Bonn, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 87/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27168 eingetragenen CBD-Connect UG (haftungsbeschränkt), Obere Wilhelmstraße 10, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kasper Sylvester, Waldstraße 65, 51107 Köln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 7.470,49 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten und etwaige Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
99 IN 87/23
Amtsgericht Bonn, 24.10.2025
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