Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C&C Cosmetic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
ABC-Straße 44 - 46, 20354 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 175791
EUID
DEK1101.HRB175791
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 279/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2025 , 12:07 Uhr
Eröffnung
08.09.2025 , 12:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2025
Berichtstermin
05.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
kosmetische Gesichts- und Körperbehandlungen, insbesondere kosmetische Tätowierungen, kosmetische Zahnbehandlungen, dauerhafte Haarentfernungen, Laserbehandlungen und verwandte Geschäfte, ferner Schulungen in den genannten Bereichen sowie die Beratung zu und der Verkauf von Kosmetikprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29.07.2025 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der C&C Cosmetic GmbH angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 08.09.2025 aufgrund des Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.12.2025. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 17.11.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175791 eingetragenen C&C Cosmetic GmbH, ABC-STraße 44-46, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rana Celik,
Geschäftszweig: kosm…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 279/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175791 eingetragenen C&C Cosmetic GmbH, ABC-STraße 44-46, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rana Celik,
Geschäftszweig: kosmetische Gesichts- und Körperbehandlungen, insbesondere kosmetische Tätowierungen, kosmetische Zahnbehandlungen, dauerhafte Haarentfernungen, Laserbehandlungen und verwandte Geschäfte, u.a.
ist am 29.07.2025, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 279/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 279/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175791 eingetragenen C&C Cosmetic GmbH, ABC-STraße 44-46, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rana Celik,
Geschäftszweig: kosmetische Gesichts- und Körperbehandlu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 279/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175791 eingetragenen C&C Cosmetic GmbH, ABC-STraße 44-46, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rana Celik,
Geschäftszweig: kosmetische Gesichts- und Körperbehandlungen, insbesondere kosmetische Tätowierungen, kosmetische Zahnbehandlungen, dauerhafte Haarentfernungen, Laserbehandlungen und verwandte Geschäfte, u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.09.2025, um 12:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 279/25
Amtsgericht Hamburg, 08.09.2025
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