Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CC Euro Express GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Carl-Helbig-Straße 12, 79312 Emmendingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 716441
EUID
DEB8536.HRB716441
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Aktenzeichen
8 IN 90/22
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
29.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Transport und Logistik
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CC Euro Express GmbH, Carl-Helbing-Straße 12, 79312 Emmendingen, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 29.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 90/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CC Euro Express GmbH, Carl-Helbing-Straße 12, 79312 Emmendingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena-Sabina Matei
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716441
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemelde…
8 IN 90/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CC Euro Express GmbH, Carl-Helbing-Straße 12, 79312 Emmendingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena-Sabina Matei
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716441
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 90/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CC Euro Express GmbH, Carl-Helbing-Straße 12, 79312 Emmendingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena-Sabina Matei
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716441
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemelde…
8 IN 90/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CC Euro Express GmbH, Carl-Helbing-Straße 12, 79312 Emmendingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena-Sabina Matei
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 716441
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 08.07.2025
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