Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CCS Kühlspulen System GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Oak Road 1, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 21782
EUID
DET2101V.HRB21782
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Adresse
Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
Telefon
06784/90889930
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.09.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Vertrieb und Wartung von Geräten und Einzelteilen, die in den Bereichen der erneuerbaren Energien, traditionellen Stromversorgung, Dampferzeugung, Kondensation, Energiespeicherung und der großen industriellen Kühlung verwendet werden; Installation und technischer Service für die Geräte und Einzelteile.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der CCS Kühlspulen System GmbH ist im Antragsverfahren. Am 12.09.2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Idar-Oberstein die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Idar-Oberstein einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 46/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCS Kühlspulen System GmbH, Entwicklung, etc. von Geräten und Einzelteilen, Bereich ern. Energie, etc., Oak Road 1, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 21782), vertr. d.: Lan Zhang, als GF der CCS Kühlspulen System GmbH, Oak Road 1, 55…
10 IN 46/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCS Kühlspulen System GmbH, Entwicklung, etc. von Geräten und Einzelteilen, Bereich ern. Energie, etc., Oak Road 1, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 21782), vertr. d.: Lan Zhang, als GF der CCS Kühlspulen System GmbH, Oak Road 1, 55768 Hoppstädten-Weiersbach, (Geschäftsführer), ist am 12.09.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06784/90889930, Fax: 06784/90889939, E-Mail: Idar-Oberstein@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 12.09.2025
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