Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CEBE Reinigungschemie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ruhrstraße 47, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 29735
EUID
DEK1101.HRB29735
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 281/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
Adresse
Johnsallee 7, 20148 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 11:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2024
Berichtstermin
22.05.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
22.05.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Vertrieb, der Export und der Import von Chemikalien jeglicher Art für Reinigungszwecke sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen des Geschäftszweiges oder ähnlicher Geschäftszweige zu beteiligen und sich hierbei auch an der entgeltlichen Geschäftsführung zu beteiligen bzw. die Geschäftsführung ganz zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle weiteren Geschäfte durchzuführen, die dem Gesellschaftszweck dienen oder förderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.03.2024 um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEBE Reinigungschemie GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund des am 27.12.2023 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 22.05.2024 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 02.05.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 281/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 29735 eingetragenen CEBE Reinigungschemie GmbH, Ruhrstraße 47, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Inmaculada Gutierrez Otero, Orchideenring 18P
Geschäftszw…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 281/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 29735 eingetragenen CEBE Reinigungschemie GmbH, Ruhrstraße 47, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Inmaculada Gutierrez Otero, Orchideenring 18P
Geschäftszweig: Die Herstellung, der Vertrieb, der Export und der Import von Chemiekalien jeglicher Art für Reinigungszwecke sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Johnsallee 7, 20148 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 22.05.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 281/23
Amtsgericht Hamburg, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 29735 eingetragenen CEBE Reinigungschemie GmbH, Ruhrstraße 47, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Inmaculada Gutierrez Otero
wird…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 281/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 29735 eingetragenen CEBE Reinigungschemie GmbH, Ruhrstraße 47, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Inmaculada Gutierrez Otero
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Klagerhebung gegenüber Frau Maria Inmaculada Gutierrez Otero wegen Forderungen in einer Gesamthöhe von € 366.233,23 aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 15 Abs. 1 und 4 InsO.
bestimmt auf
Mittwoch, 20.11.2024, 11:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 281/23
Amtsgericht Hamburg, 22.10.2024
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