Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CEG Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiserliche Postdirektion, Französische Str. 12, 10117 Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 76704
EUID
DER1101.HRB76704
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 122/25
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Chrobok
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
29.09.2025 , 15:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.11.2025
Prüfungstermin
24.11.2025
Stellungnahmefrist Schlussrechnung
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung und Politikberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEG Germany GmbH ist am 29.09.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Chrobok. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.11.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin sowie ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 24.11.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Schlussverteilung angeordnet. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 90.265,92 EUR, wobei nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 5.000,00 EUR zur Verteilung steht. Das Gericht hat der Schlussverteilung bereits zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 10.08.2026 Gelegenheit haben, zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, c/o von Hinten-Reed, 61 Avenue Lagrand, 1050 Brüssel, Belgien, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, c/o von Hinten-Reed, 61 Avenue Lagrand, 1050 Brüssel, Belgien, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von Hinten Reed,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 122/25
Amtsgericht Düsseldorf, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, Französische Straße 12, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von Hinten Reed,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, Französische Straße 12, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von Hinten Reed,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.09.2025, um 15:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer GläubigerinDie Schuldnerin hat ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 InsO i. V. m. § 17 ZPO) in Düsseldorf.
Der Geschäftsführer Nils von Hinten Reed hat das Gewerbe bereits zum 31.03.2024 abgemeldet. Es waren auch keine Aufträge mehr zu verzeichnen. Die letzten Mitarbeiter haben das Unternehmen zu Ende Februar 2025 verlassen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung am 04.04.2025 war insoweit bereits kein laufender Geschäftsbetrieb erkennbar.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 122/25
Düsseldorf, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, c/o von Hinten-Reed, 61 Avenue Lagrand, 1050 Brüssel, Belgien, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, c/o von Hinten-Reed, 61 Avenue Lagrand, 1050 Brüssel, Belgien, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von Hinten Reed,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 90.265,92 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 5.000,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
504 IN 122/25
Amtsgericht Düsseldorf, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, c/o von Hinten-Reed, 61 Avenue Lagrand, 1050 Brüssel, Belgien, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76704 eingetragenen CEG Germany GmbH, c/o von Hinten-Reed, 61 Avenue Lagrand, 1050 Brüssel, Belgien, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Von Hinten Reed,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
504 IN 122/25
Amtsgericht Düsseldorf, 15.06.2026
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