Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Celox GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 17236
EUID
DEM1607.HRB17236
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 116/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Wolff
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Kanzlei
Staufenbiel Rechtsanwälte
Adresse
Theaterstraße 1, 34117 Kassel
Telefon
0561/816420-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Celox GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17236), ist die Vergütung und die Erstattung der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Wolff durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Die Teilungsmasse beläuft sich auf 56.346,00 EUR. Im weiteren Verlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 09.07.2025 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 116/22. In dem Insolvenzverfahren Celox GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17236), vertr. d.: Andre Tierbach, als GF der Celox GmbH, Friedrichstraße 21, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insol…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 116/22. In dem Insolvenzverfahren Celox GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17236), vertr. d.: Andre Tierbach, als GF der Celox GmbH, Friedrichstraße 21, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Wolff, c/o Staufenbiel Rechtsanwälte, Theaterstraße 1, 34117 Kassel, Tel.: 0561/816420-0, Fax: 0561/816420-27, E-Mail: Kassel@staufenbiel-rae wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 04.03.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 56.346,00 EUR. Der Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch desvorläufigen Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO. Festgesetzt und beantragt wurden 25 % der Regelvergütung. Es lag eine erhebliche Befassung mit Absonderungsrechten vor
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 , 11der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 6 Wochen abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 07.03.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 116/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Celox GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17236), vertr. d.: Andre Tierbach, als GF der Celox GmbH, Friedrichstraße 21, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im…
666 IN 116/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Celox GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17236), vertr. d.: Andre Tierbach, als GF der Celox GmbH, Friedrichstraße 21, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 09.04.2025
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