Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Central Services Dienstleistung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lange Str. 75, 49610 Quakenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 216229
EUID
DEP3313.HRB216229
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 105/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Beschluss
12.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Renovierung, Instandsetzung und Modernisierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Objektbetreuung, Hausmeister- und Gärtnerservice, der Handel mit Mobiliar sowie der Möbelaufbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die Central Services Dienstleistung GmbH ist im Antragsverfahren durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück vom 12.02.2026 unter dem Aktenzeichen 9 IN 105/25 abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der AOK NordWest Die Gesundheitskasse als Antragstellerin ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. Die Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist. Weder die Antragstellerin noch die Antragsgegnerin haben einen Massekostenvorschuss geleistet oder leisten können. Es ist die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert ist auf 500,00 EUR festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bersenbrück
Beschluss
9 IN 105/25, 12.02.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK NordWest Die Gesundheitskasse, 58079 Hagen,
- Antragstellerin -
g e g e n
Central Services Dienstleistung GmbH, Friedrichstraße 20, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 216229),
vertreten durch:
1. Ahmad Ali, Wiesengrund 4 a,…
Amtsgericht Bersenbrück
Beschluss
9 IN 105/25, 12.02.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK NordWest Die Gesundheitskasse, 58079 Hagen,
- Antragstellerin -
g e g e n
Central Services Dienstleistung GmbH, Friedrichstraße 20, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 216229),
vertreten durch:
1. Ahmad Ali, Wiesengrund 4 a, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Tobias Schimmöller, Schloßstraße 26, 49074 Osnabrück,
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n.
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde.
Die Antragstellerin hat es abgelehnt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen.
Auch die Antragsgegnerin kann einen Kostenvorschuss nicht leisten.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß § 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bersenbrück eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Ratermann
Richterin am Amtsgericht
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