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Insolvenzprofil
CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 89045
EUID
DER1101.HRB89045
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 59/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Antragseingang
04.03.2024
Eröffnung
10.09.2024 , 14:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024
Prüfungstermin
12.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89045, den Rechtsanwalt Dr. David Georg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Der Aufgabenbereich des Verwalters umfasst die weitere Prüfung der Forderung 0/3. In diesem Bereich hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf einzureichen und muss binnen zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH ist am 10.09.2024 um 14:55 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, dessen Eingang bei Gericht am 04.03.2024 dokumentiert war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Keb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH ist am 10.09.2024 um 14:55 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, dessen Eingang bei Gericht am 04.03.2024 dokumentiert war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 12.11.2024. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 29.10.2024 zur Einsicht niedergelegt. In einem weiteren Beschluss vom 19.05.2026 wurde Rechtsanwalt Dr. David Georg zum Sonderinsolvenzverwalter für die weitere Prüfung der Forderung 0/3 bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89045 eingetragenen CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
w…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 59/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89045 eingetragenen CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
wird Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst:
die weitere Prüfung der Forderung 0/3.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 59/24
Amtsgericht Düsseldorf, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 59/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89045 eingetragenen CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
wird wegen Überschuldung he…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 59/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89045 eingetragenen CENTRUM Gutenbergstraße Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
wird wegen Überschuldung heute, am 10.09.2024, um 14:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.11.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 59/24
Düsseldorf, 10.09.2024
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