Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CG Capital Glasfaser GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24073
EUID
DET2101V.HRB24073
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 32/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Adresse
Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.09.2024
Berichtstermin
28.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.05.2025
Prüfungstermin
04.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verlegung von Glasfaserleitungen und auch die hiermit verbundene Beratung/Consulting und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Import und Export von Mineralien, petrochemischen Stoffen und medizinischen Produkten und Geräten sowie Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 04.09.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem hat die Insolvenzverwalterin am 20.03.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Frau Rechtsanwältin Annemarie Dhonau bestellt worden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 28.10.2024 anberaumt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Frau Rechtsanwältin Annemarie Dhonau bestellt worden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 28.10.2024 anberaumt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 30.09.2024. Am 24.03.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet. Der erste Stichtag hierfür war der 22.05.2025, der zweite Stichtag wurde auf den 04.09.2025 bestimmt. Bis zu diesen Terminen können Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24073), vertr. d.: 1. David de los Angeles Quijada Vera, 21 Boulvard F. W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburgo, (Geschäftsführer), 2. Eduardo Jose Angola Lares, Wein…
10 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24073), vertr. d.: 1. David de los Angeles Quijada Vera, 21 Boulvard F. W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburgo, (Geschäftsführer), 2. Eduardo Jose Angola Lares, Weinhalde 6/4, 72135 Dettenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24073), vertr. d.: 1. David de los Angeles Quijada Vera, 21 Boulvard F. W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburgo, (Geschäftsführer), 2. Eduardo Jose Angola Lares, Wein…
10 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24073), vertr. d.: 1. David de los Angeles Quijada Vera, 21 Boulvard F. W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburgo, (Geschäftsführer), 2. Eduardo Jose Angola Lares, Weinhalde 6/4, 72135 Dettenhausen, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 20.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24073), vertr. d.: 1. David de los Angeles Quijada Vera, 21 Boulvard F. W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburgo, (Geschäftsführer), 2. Eduardo Jose Angola Lares, Wein…
10 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24073), vertr. d.: 1. David de los Angeles Quijada Vera, 21 Boulvard F. W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburgo, (Geschäftsführer), 2. Eduardo Jose Angola Lares, Weinhalde 6/4, 72135 Dettenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 24.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 10 IN 32/24 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 09.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach, vertreten durch die Geschäftsführer Eduardo Jose Angola Lares, geb. 30.06.1961, Weinhalde 614, 72135 Dettenhausen und David de los Angeles …
- 10 IN 32/24 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 09.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der CG Capital Glasfaser GmbH, Neubrücker Straße 3, 55768 Hoppstädten-Weiersbach, vertreten durch die Geschäftsführer Eduardo Jose Angola Lares, geb. 30.06.1961, Weinhalde 614, 72135 Dettenhausen und David de los Angeles Quijada Vera, geb. 03.10.1974, 21 Boulevard F.W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburgo
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24073 , Glasfaserverlegung
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Günter Krumm, Gerhard-Kindler-Straße 872770 Reutlingen
1. wird heute am 01.08.2024 um 08.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestimmt Frau RechtsanwältinAnnemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
3. Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf
Montag, den 28.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 116
Der Termin dient außerdem der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten.
Falls die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die Zustimmung als erteilt.
4. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich unter Angabe des Forderungsgrundes und des Betrages bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung von § 174 InsO bis zum 30.09.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden weiter aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich unter Bezeichnung des Sicherungsgegenstandes, seiner Art und des Entstehungsgrundes und der gesicherten Forderung mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen
5. Alle Personen, welche Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
6. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
einzulegen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
-mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.