Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 18407
EUID
DEU1308.HRA18407
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1950/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Hainstraße 8, 04109 Leipzig
Telefon
0341 9625450
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
04.04.2025 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.05.2025
Berichtstermin
12.06.2025 , 13:00 Uhr
Prüfungstermin
12.06.2025 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG ist am 04.04.2025 um 15:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist auf den 12.06.2025 um 13:00 Uhr anberaumt worden. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsanmeldung und Vorbereitung auf den Berichts- und Prüfungstermin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1950/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18407
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1950/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18407
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner; d. vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1950/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18407
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1950/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18407
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner; d. vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen
- wurde am 04.04.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, c/o White & Case LLP Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 96254529 Telefon geschäftlich: 0341 9625450 Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 12.05.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 12.06.2025, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 12.06.2025, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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