Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 18417
EUID
DEU1308.HRA18417
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2147/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Hainstraße 8, 04109 Leipzig
Telefon
0341 9625450
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
21.05.2025
Forderungsanmeldefrist
30.06.2025
Berichtstermin
05.08.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
05.08.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG ist am 21.05.2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Der Berichtstermin, der Termin zur Beschlussfassung sowie der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind am 05.08.2025 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Leipzig anberaumt worden. Am selben Tag steht zudem die ggf. Beauftragung eines Insolvenzplanes auf der Tagesordnung. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 04.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Chr…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Chr…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner
die öffentliche Bekanntmachung vom 26.05.2025 wird wie folgt ergänzt:
Tagesordnungspunkt im Termin am Dienstag, 05.08.2025 um 11:00 Uhr
ist neben den bereits veröffentlichten Punkten auch
- ggf. Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Chr…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2147/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Mariannen-Campus Süd GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18417
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner
Geschäftszweig:
- wurde am 21.05.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, c/o White & Case LLP Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 96254529 Telefon geschäftlich: 0341 9625450 Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 05.08.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 05.08.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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