Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ch. Tröster Börsenhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Barbaraweg 10, 42653 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 16190
EUID
DER1608.HRB16190
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 23/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres
Adresse
Weinsbergtalstraße 4, 42657 Solingen
Termine & Fristen
Antragseingang
23.04.2024
Eröffnung
07.03.2025 , 09:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.04.2025
Niederlegung Unterlagen
28.04.2025
Berichtstermin
15.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Anlage von Gesellschaftsvermögen in Produkten der Europäischen Terminbörse (EUREX) und sonstigen Börsen, die in ihrem Heimatland einer staatlichen Börsenaufsicht unterliegen. Ausgenommen sind der Handel mit Finanzinstrumenten für andere im Sinne von § 1 I Satz 2 KWG sowie der Eigenhandel für andere im Sinne von § 1 I a Satz 2 KWG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 07.03.2025 um 09:41 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ch. Tröster Börsenhandel GmbH eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig ist. Der Antrag auf Eröffnung ging bereits am 23.04.2024 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres ernannt. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 17.04.2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht eingereicht werden. Die Tabellen mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 28.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16190 eingetragenen Ch. Tröster Börsenhandel GmbH, Barbaraweg 10, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Neli Tröster, Barbaraweg 10, 42653 Solingen
wird wegen Z…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16190 eingetragenen Ch. Tröster Börsenhandel GmbH, Barbaraweg 10, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Neli Tröster, Barbaraweg 10, 42653 Solingen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.03.2025, um 09:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Weinsbergtalstraße 4, 42657 Solingen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
506 IN 23/24
Wuppertal, 07.03.2025
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