Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cherry Communication Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 34054
EUID
DER2402.HRB34054
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 34/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind
Adresse
Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
Telefon
0231/1774982
Termine & Fristen
Eröffnung
11.08.2025 , 12:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2025
Berichtstermin
29.10.2025
Prüfungstermin
29.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 11.08.2025 um 12:57 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cherry Communication Verwaltungs GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin (eingegangen am 17.03.2025) sowie des Schuldners (eingegangen am 11.06.2025) eröffnet worden. Zugleich sind die Verfahren 258 IN 34/25 und 258 IN 83/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.10.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Forderungsprüfung werden ab dem 10.10.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 34/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34054 eingetragenen Cherry Communication Verwaltungs GmbH, Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Carlos Sanches Hoffmann, Michael-Ende-Stra…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 34/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34054 eingetragenen Cherry Communication Verwaltungs GmbH, Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Carlos Sanches Hoffmann, Michael-Ende-Straße 27, 44339 Dortmund
Geschäftszweig: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.08.2025, um 12:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 11.06.2025 eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zugleich werden die Verfahren 258 IN 34/25 und 258 IN 83/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/1774982, Fax: 02311774984.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 34/25
Dortmund, 11.08.2025
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