Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Christian ZDEYN Metallbau gmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Idarer Straße 13, 55743 Idar-Oberstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23231
EUID
DET2101V.HRB23231
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
11.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Metallbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian ZDEYN Metallbau GmbH, Alte Treibe 15, 55743 Idar-Oberstein, ist am 11.12.2025 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann der Antragsteller innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Idar-Oberstein einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christian ZDEYN Metallbau gmbH, Metallbau, Alte Treibe 15, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23231), vertr. d.: Christian Zdeyn, als GF der Christian ZDEYN Metallbau GmbH, Alte Treibe 15, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antr…
10 IN 30/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Christian ZDEYN Metallbau gmbH, Metallbau, Alte Treibe 15, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRB 23231), vertr. d.: Christian Zdeyn, als GF der Christian ZDEYN Metallbau GmbH, Alte Treibe 15, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 11.12.2025
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