Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
chs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 141837
EUID
DEF1103R.HRB141837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Phase
Einstellung des Verfahrens
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der chs GmbH, Hans-Marchwitza-Ring 23, 14473 Potsdam, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Das schuldnerische Vermögen reicht voraussichtlich nicht aus, um die voraussichtlich 2.500 € hohen Verfahrenskosten zu decken. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der chs GmbH, Hans-Marchwitza-Ring 23, 14473 Potsdam
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Wert des Verfahrens wird festgesetzt auf € 0.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der chs GmbH, Hans-Marchwitza-Ring 23, 14473 Potsdam
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Wert des Verfahrens wird festgesetzt auf € 0.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) in Höhe von voraussichtlich 2.500 € zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Gutachten des beauftragten Sachverständigen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58 Abs. 2, §§ 50, 54 GKG.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Frist beginnt 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Potsdam, 16.06.2026
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