Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CiP city personalbüro verwaltungs gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 7688
EUID
DEB8535.HRB7688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3d IN 366/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bidjan Payandreh
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
O 3, 11+12, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Erinnerungsfrist Ende
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CiP city personalbüro verwaltungs gmbh ist anhängig. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat den Rechtsanwalt Bidjan Payandreh zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt. Dieser ist mit der Prüfung der Forderungen beauftragt, die von Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch als Insolvenzverwalter in zwei weiteren Verfahren über das Vermögen der CiP city personalbüro gmbh (Standorte Mannheim und Mainz) angemeldet wurden. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 d IN 366/21 Sp: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CiP city personalbüro verwaltungs gmbh, Von-Denis-Straße 7, 67346 Speyer (AG Mannheim, HRB 7688), vertr. d.: Markus Bier, Schulstr. 5, 76857 Rinnthal, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Bidjan Payandreh, O 3, 11+12, 68161 Mannheim zum Sonderinsolvenzver…
3 d IN 366/21 Sp: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CiP city personalbüro verwaltungs gmbh, Von-Denis-Straße 7, 67346 Speyer (AG Mannheim, HRB 7688), vertr. d.: Markus Bier, Schulstr. 5, 76857 Rinnthal, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Bidjan Payandreh, O 3, 11+12, 68161 Mannheim zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der CiP city personalbüro gmbh, Personaldienstleistungen, Mannheim (AG Mannheim, HRB 6529) AZ: 3d IN 368/21 Ma) und über das Vermögen der CiP city personalbüro gmbh, Personaldienstleistungen, Mainz (AG Mainz, HRB 5611) AZ: 3d IN 367/21 Mz angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 15.07.2026
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