Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Neubrandenburg. Die Schuldnerin wird durch den Abwickler Rechtsanwalt René Salomon und die Geschäftsführer Dr. Egbert Schauer sowie den verstorbenen Konrad Joachim Himmelein vertreten. Im Verfahren werden Forderungen geprüft. Für Tabellenblattnummer 16 (nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis 06.10.2025) ist der Prüfungsstichtag der 04.11.2025. Für im Prüfungstermin am 31.03.2025 ausgenommene Forderungen (Tabellenblattnummer 13-15) ist der Prüfungsstichtag der 20.05.2025. Widersprüche müssen bis zu den jeweiligen Stichtagen schriftlich bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist am 07.01.2025 um 07:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist am 07.01.2025 um 07:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 28.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren nach § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Der Prüfungsstichtag für die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist der 31.03.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft. In späteren Bekanntmachungen wird der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete bzw. vom Prüfungsterim ausgenommene Forderungen auf den 04.11.2025 sowie den 20.05.2025 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 550/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Abwickler Rechtsanwalt René Salomon und den Geschäftsführer Dr. Egbert Schauer
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HR…
701 IN 550/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Abwickler Rechtsanwalt René Salomon und den Geschäftsführer Dr. Egbert Schauer
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 4057
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 550/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Abwickler Rechtsanwalt René Salomon und die Geschäftsführer Konrad Joachim Himmelein, verstorben am 04.03.2024 und Dr. Egbert Schauer
Regis…
701 IN 550/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Abwickler Rechtsanwalt René Salomon und die Geschäftsführer Konrad Joachim Himmelein, verstorben am 04.03.2024 und Dr. Egbert Schauer
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 4057
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 31.03.2025 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 13 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 550/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg,
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 4057
- Schuldnerin -
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1. Das am 07.10.2024 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über da…
701 IN 550/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CIT Mecklenburg-Vorpommern GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg,
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 4057
- Schuldnerin -
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1. Das am 07.10.2024 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.01.2025 um 07.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Telefon: 0331 2980017
Telefax: 0331 2980099
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 31.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 31.03.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter hat ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entschei- dungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insol- venzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüg- lich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 07.10.2024 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 07.01.2025
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