Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CITY SKIPPER Bremerhaven e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen VR 1069
EUID
DEH1101.VR1069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 92/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Béla Knof
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Telefon
040 8081360
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 16:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2025
Prüfungstermin
12.03.2025
Prüfungstermin
18.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des CITY SKIPPER Bremerhaven e. V. ist eröffnet. Die Liquidatoren Frank-Michael Arzenheimer, Joachim Werner Haack und Christiane Lührs sind bestellt. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Der Prüfungstermin ist für den 18.03.2026 angesetzt. Widersprüche gegen die Forderungen sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin, also bis zum 17.03.2026, vorliegen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldungen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Bekanntgabe erfolgte am 18.02.2026 durch das Amtsgericht Bremerhaven.
Über das Vermögen des CITY SKIPPER Bremerhaven e. V. ist am 01.01.2025 um 16:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Béla Knof ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 05.02.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, war der 12.03.2025. Im Nachgang wurd…
Über das Vermögen des CITY SKIPPER Bremerhaven e. V. ist am 01.01.2025 um 16:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Béla Knof ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 05.02.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, war der 12.03.2025. Im Nachgang wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.03.2026 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 92/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des CITY SKIPPER Bremerhaven e. V., Am Pumpwerk 4-6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, VR 1069 BHV), vertr. d.: 1. Frank-Michael Arzenheimer, Mecklenburger Str. 27, 28203 Bremen, (Liquidator), 2. Joachim Werner Haack, (Liquidator), 3. Christiane Lührs, (Liquidatorin)…
10 IN 92/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des CITY SKIPPER Bremerhaven e. V., Am Pumpwerk 4-6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, VR 1069 BHV), vertr. d.: 1. Frank-Michael Arzenheimer, Mecklenburger Str. 27, 28203 Bremen, (Liquidator), 2. Joachim Werner Haack, (Liquidator), 3. Christiane Lührs, (Liquidatorin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.03.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven, niedergelegt.
Amtsgericht Bremerhaven, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 92/24: Über das Vermögen des CITY SKIPPER Bremerhaven e. V., Am Pumpwerk 4-6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, VR 1069 BHV), vertr. d.: 1. Frank-Michael Arzenheimer, Mecklenburger Str. 27, 28203 Bremen, (Liquidator), 2. Joachim Werner Haack, (Liquidator), 3. Christiane Lührs, (Liquidatorin), ist am 01.01.2025 um 16:…
10 IN 92/24: Über das Vermögen des CITY SKIPPER Bremerhaven e. V., Am Pumpwerk 4-6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, VR 1069 BHV), vertr. d.: 1. Frank-Michael Arzenheimer, Mecklenburger Str. 27, 28203 Bremen, (Liquidator), 2. Joachim Werner Haack, (Liquidator), 3. Christiane Lührs, (Liquidatorin), ist am 01.01.2025 um 16:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Béla Knof, c/o White & Case LLP, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 8081360.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 02.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.