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Das Amtsgericht Köln hat den am 06.10.2025 eingegangenen Antrag der CLA Creative Live Agency GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Nach Feststellung des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp vom 27.01.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht gezahlt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln einzulegen ist.
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