Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cleaners United GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Turmstraße 31, 77933 Lahr
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 721288
EUID
DEB8536.HRB721288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
30 IN 452/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg
Adresse
Okenstraße 59, 77652 Offenburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.11.2024
Widerspruchsfrist
15.04.2025
Forderungsanmeldefrist
30.04.2025
Widerspruchsfrist
08.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Reinigungsarbeiten und Innenreinigung von Gebäuden, Industriereinigung sowie das Vermitteln von Reinigungsarbeiten am und um Gebäuden, Handabbrucharbeiten sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten wie z.B. Reparaturen am und im Gebäude.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cleaners United GmbH ist die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Schmelzer aus ihrem Amt ausgeschieden. Zur neuen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg bestellt. Im Verfahren findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren statt. Für Forderungen, die bis zum 27.11.2024 angemeldet wurden (Tabellenblattnummer 12-14), ist eine Widerspruchsfrist bis zum 15.04.2025 vorgesehen. Weitere Prüfungen von Forderungen bis zum 30.04.2025 (Tabellenblattnummer 15) sind ebenfalls Gegenstand des Verfahrens, wobei die Widerspruchsfrist hierfür bis zum 08.07.2025 läuft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 452/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnli…
30 IN 452/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 - 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 452/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sara…
30 IN 452/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Schmelzer, Okenstraße 59, 77652 Offenburg wird gemäß § 59 InsO auf ihren eigenen Antrag hin aus ihrem Amt entlassen, da sie aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr in der Lage ist, das Amt der Insolvenzverwalterin auszuüben.
2. Zur neuen Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Okenstraße 59, 77652 Offenburg.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 14.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 452/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 30.04.2025 nachträglich angemeldeten gewö…
30 IN 452/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 30.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 20.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 452/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.11.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnli…
30 IN 452/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cleaners United GmbH, Turmstraße 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721288
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.11.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 25.02.2025
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