die Durchführung von Logistik- und Transportarbeiten, Dienstleistungen im Bereich Autoservice (TÜV-Prüfstelle, Autopflege, Reifendienst etc.), das Betreiben einer Hobbywerkstatt sowie der Handel, die Vermittlung und die Vermietung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie der Import und Export von Waren und Wirtschaftsgütern aller Art, soweit es hierzu keiner Genehmigung bedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 22.12.2025 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Am 04.06.2025 wurden die Vergütung und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Am 24.07.2025 wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein Schlusstermin für den 26.09.2025 bestimmt. Zu diesem Termin sollten unter anderem die Schlussrechnung abgenommen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben und nachträglich angemeldete Forderungen geprüft werden. Die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau hatte die Schlussunterlagen eingereicht; der verfügbare Massebestand zur Verteilung betrug 0,00 Euro, während Insolvenzforderungen in Höhe von 236.225,42 Euro zu berücksichtigen waren. Die Rechtsbehelfsfristen für die Beschlüsse waren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bemessen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichk…
3 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderung…
3 IN 69/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch…
3 IN 69/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 25 % berücksichtigt. Die Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 14.909,20 Euro berechnet.
Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden nicht geltend gemacht.
Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von 250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde beachtet.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss d…
3 IN 69/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 2 InsVV
XXX Euro Erhöhung § 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 16.939,74 Euro berücksichtigt.
Die Berechnungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt:
Gesamteinnahmen gem. Schlussrechnung
56.230,86
Euro
- Absonderung/ Aussonderung
41.321,66
Euro
- Einnahmen vorläufigen Verfahren
1.575,14
Euro
+ Kontostand bei Insolvenzeröffnung
1.575,14
Euro
+ zu erwartende Steuerrückerstattung
2.030,54
Euro
Summe:
16.939,74
Euro
Eine Sondervergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ist nicht angefallen, da die Verwertung durch den Gläubiger vorgenommen wurde.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden mit einem Zuschlag von insgesamt 20% auf die Regelvergütung berücksichtigt.
Hierin enthalten sind ist ein Zuschlag für die Ermittlung der Unterbilanzhaftung in Höhe von 20%, ein Zuschlag für die Durchsetzung der Unterbilanzhaftung in Höhe von 10%, ein Zuschlag für den schwierigen Umgang mit dem Schuldner in Höhe von 10%, ein Abschlag für die vorläufige Verwaltung von 5% und ein Abschlag für Überschneidungen der Zuschlagsbestände von 15%.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstraße 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad
Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
für die Verteilung derzeit verfügbare Massebestand beträg…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstraße 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim hat die Insolvenzverwalterin Annemarie Dhonau, Bad
Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
für die Verteilung derzeit verfügbare Massebestand beträgt € 0,00. Insolvenzforderungen sind in
Höhe von € 236.225,42 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 69/20, zur Einsichtnahme für die
Beteiligten niedergelegt.
- 3 IN 69/20 -
Amtsgericht Bad Kreuznach, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schri…
3 IN 69/20 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLS Express GmbH, Untere Gewerbstr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim (AG Bonn, HRB 24082), vertr. d.: Mohammed Boulbroud, Untere Gewerbestr. 20, 55546 Pfaffen-Schwabenheim, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 26.09.2025 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse,
d) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
e) Anhörung der Gläubigerversammlung zur beantragten Restschuldbefreiung
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis, sowie Versagungsanträge zur beantragten Restschuldbefreiung sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Die Vergütung und Auslagen des Verwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 24.07.2025
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