Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Club SINUS Betriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lister Meile 1, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 223848
EUID
DEP2305.HRB223848
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 141/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste
Adresse
Küsterstraße 8, 30519 Hannover
Telefon
0511 6069260
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.07.2024 , 14:38 Uhr
Abweisung mangels Masse
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gastronomieflächen, Clubgastronomien, Durchführung von Veranstaltungen sowie Personalvermittlung und Gastronomieberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Club SINUS Betriebs GmbH ist am 12.07.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Verfügungsbeschränkung begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste bestellt worden. Am 13.04.2026 ist der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden. Infolge der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 141/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Club SINUS Betriebs GmbH, Lister Meile 1, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 223848), vertr. d.: Virginia-Asiye Kapzewitsch, Pfirsichgarten 16, 30539 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufig…
904 IN 141/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Club SINUS Betriebs GmbH, Lister Meile 1, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 223848), vertr. d.: Virginia-Asiye Kapzewitsch, Pfirsichgarten 16, 30539 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.07.2024 am 13.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.04.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 141/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Club SINUS Betriebs GmbH, Lister Meile 1, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 223848), vertr. d.: Virginia-Asiye Kapzewitsch, Pfirsichgarten 16, 30539 Hannover, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.04.202…
904 IN 141/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Club SINUS Betriebs GmbH, Lister Meile 1, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 223848), vertr. d.: Virginia-Asiye Kapzewitsch, Pfirsichgarten 16, 30539 Hannover, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.07.2024 sind am 13.04.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 141/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Club SINUS Betriebs GmbH, Lister Meile 1, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 223848), vertr. d.: Virginia-Asiye Kapzewitsch, Schaufelder Straße 29, 30167 Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 12.07.2024 um 14:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des …
904 IN 141/24 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Club SINUS Betriebs GmbH, Lister Meile 1, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 223848), vertr. d.: Virginia-Asiye Kapzewitsch, Schaufelder Straße 29, 30167 Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 12.07.2024 um 14:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste, Küsterstraße 8, 30519 Hannover, Tel.: 0511 6069260, Fax: 0511 60 69 266 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.07.2024
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