Schlussverteilung Hessen HRB 107430

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Insolvenzprofil

Co-work & play GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107430
EUID
DEM1201.HRB107430

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 115/19 C-5-9
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Krebs
Adresse
Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg

Termine & Fristen

Vergütungsbeschluss vorläufiger Verwalter
12.03.2024
Bekanntmachung Schlussverteilung
27.03.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
06.05.2024
Vergütungsbeschluss endgültiger Verwalter
06.01.2026

Gegenstand des Unternehmens

Vermietung von Büroräumen, Büroservice sowie die Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH ist eröffnet. Im Verfahren sind verschiedene Vergütungsbeschlüsse für den vorläufigen und den endgültigen Insolvenzverwalter ergangen. Eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Verwalter erfolgte am 12.03.2024, wobei die Bemessungsgrundlage bei 322.009,76 EUR lag und der Vergütungsanteil auf 50 % erhöht wurde. Eine ergänzende Vergütungsfestsetzung für den endgültigen Verwalter wurde am 06.01.2026 beschlossen, basierend auf einer Bemessungsgrundlage von 592.160,60 EUR. Am 12.03.2024 wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 06.05.2024 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden konnten. Am 27.03.2024 wurde die Schlussverteilung bekannt gegeben, wobei nach Abzug der Kosten kein Überschuss für die Gläubiger verbleibt. Die Summe der festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen beträgt 504.811,25 EUR.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

- Insolvenzgericht - 810 IN 115/19 C-5-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters ergänzend wie folgt festges…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

810 IN 115/19 C-5-9 : In dem Insolvenzverfahren Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zust…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Frankfurt am Main 12.03.2024 - Insolvenzgericht - 810 IN 115/19 C-5-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertreten durch: Yvonne Schrodt, Rodgau, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: R…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

810 IN 115/19 C-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlun…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

810 IN 115/19 C-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107430), vertr. d.: Yvonne Schrodt, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Au…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Az.: 810 IN 115/19 C-5-4 In dem Insolvenzverfahren der co-work & play GmbH, Otto-Meßmer-Straße 1, 60314 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten kein Überschuss zur Verfügung. Die Summe der festgestell…

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