Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Coal and CoKe Handling GmbH, vorm. HuDe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8420
EUID
DER1504.HRB8420
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 74/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Budnik, Andreas
Adresse
Hohenzollernstrt. 172, 41063 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Stichtag schriftliche Stellungnahmen
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Engineering, Lieferung, Montagen, Inbetriebnahmen und Wartung - von Maschinen, Einrichtungen sowie Prozeßsteuer- und Überwachungsanlagen für die Bedienung von Koksofenbatterien, - von Spezialeinrichtungen für gleisgebundene Sonderfahrzeuge des Schienennahverkehrs, - von Meßwerterfassungseinrichtungen, Rechneranlagen und Prüfständen, sowie die Erstellung der entsprechenden Software; allgemeine Schwermaschinenautomatisierung im Bereich des Anlagenbaus.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coal and CoKe Handling GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat ursprünglich für eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der ursprüngliche Stichtag für die Einreichung schriftlicher Stellungnahmen war der 26.11.2025. Aufgrund einer Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 26.11.2025 wurde dieser Termin aufgehoben und durch einen neuen Termin ersetzt. Als neuer Stichtag für die schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten beim Insolvenzgericht wurde der 15.12.2025 anberaumt. Gegenstand der Beschlussfassung ist der Abschluss einer Vereinbarung bezüglich des Restkaufpreises zum Kauf- und Übertragungsvertrag vom 08.03.2023. Die Gläubiger können ihre Stellungnahmen bis zu diesem neuen Termin bei Gericht einreichen. Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vorm. HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Gf.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsan…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vorm. HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Gf.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Budnik, Andreas , Hohenzollernstrt. 172, 41063 Mönchengladbach
wird für eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§§ 160, 161 InsO),
hier:
Abschluss einer Vereinbarung bezüglich des Restkaufpreises zum Kauf- und Übertragungsvertrags vom 08.03.23 ,
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Stichtag, bis zu welchen die schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten beim Insolvenzgericht vorliegen müssen, ist
der 26.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu vorstehendem Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
45 IN 74/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vorm. HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Gf.
wird aufgrund der Mitteilung des In…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vorm. HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Gf.
wird aufgrund der Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 26.11.25 der hiesige Termin für die schriftliche Gläubigerversammlung vom 26.11.25 hiermit aufgehoben und es wird ein neuer Termin anberaumt:
Für eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§§ 160, 161 InsO),
hier:
Abschluss einer Vereinbarung bezüglich des Restkaufpreises zum Kauf- und
Übertragungsvertrags vom 08.03.23
wird der 15.12.25 als neuer Stichtag anberaumt
bis zu welchen die schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten beim Insolvenzgericht
vorliegen müssen.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu vorstehendem Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen.
Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Mönchengladbach, 27.11.2025
Amtsgericht
Westerhove
Rechtspflegerin
45 IN 74/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vormals HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Geschäftsführer
wird zur Beschlussfas…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vormals HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Geschäftsführer
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigten Abschluss einer Vereinbarung mit der HuDe GmbH (neu) zur Abgeltung des Restkaufpreises unter dem Unternehmenskaufvertrag vom 09.03.2023 durch eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500.000,- € brutto, wobei mit vollständiger Restkaufpreiszahlung das Eigentum an den verkauften Vermögensgegenständen und Rechten vollständig auf die HuDe GmbH übergehen.
sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Montag, 10.08.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 2. Etage1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters sowie Kaufvertrag können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer C 207 eingesehen werden.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
45 IN 74/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vormals HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Geschäftsführer
wird angeordnet:
Die …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vormals HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Geschäftsführer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
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45 IN 74/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 16.07.2026
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